Meine Nachbarschaft: Letzter Hasenpfad
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Vorlagen
Mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7821 entstanden aus Vorlage: OF 1614/5 vom 21.10.2025 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, am Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Übersichtlichkeit umzusetzen: - deutliche Fahrbahnmarkierungen an der Oppenheimer Landstraße vom Schweizer Platz aus kommend sowie Beschilderungen zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung und zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit im Kreuzungsbereich; - klare Kennzeichnung der Schwanthalerstraße als Einbahnstraße in der Gegenrichtung, um zu verhindern, dass Autofahrer an der Oppenheimer Landstraße vom Schweizer Platz aus kommend verkehrswidrig rechts in die Schwanthalerstraße abbiegen. Begründung: Die Oppenheimer Landstraße ist im Abschnitt zwischen Schweizer Platz und Schwanthalerstraße breit und gerade ausgebaut. Die bestehende Rechts-vor-Links-Regelung der Schwanthalerstraße wird in der Oppenheimer Landstraße vom Schweizer Platz aus kommend häufig übersehen oder nicht beachtet. Zudem ist dieser Bereich unübersichtlich, da das vorhandene Schild an der Mündung zur Schwanthalerstraße kaum zu sehen ist. Die Folge sind gefährliche Situationen und Beinaheunfälle. Durch eine deutliche Markierung und eine klarere optische Gestaltung des Kreuzungsbereichs könnte die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7816 entstanden aus Vorlage: OF 1608/5 vom 28.10.2025 Betreff: Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand setzen Vorgang: OM 4102/23 OBR 5; ST 2192/23 Der Magistrat wird gebeten, die Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand zu setzen. Begründung: Eine Sanierung der Gehwege und der Fahrbahn im Bertha-von-Suttner-Ring wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192, für die erste Jahreshälfte 2024 zugesagt. Leider hat sich der Zustand vor Ort noch nicht vollumfänglich verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192
Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7814 entstanden aus Vorlage: OF 1606/5 vom 07.11.2025 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den Stichstraßen am Letzten Hasenpfad 177 und am Bischofsweg 43a umgesetzt werden können, um die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhöhen und den Durchgangsverkehr effektiv zu unterbinden. Begründung: Die genannten Stichstraßen werden zunehmend auch von Nicht-Anliegern genutzt und die Straßen werden mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung insbesondere für Kinder und ältere Menschen sowie zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Wohnqualität. Die bestehenden Verkehrsregelungen reichen offenbar nicht aus, um den Verkehr auf das notwendige Anliegermaß zu beschränken. Daher sollten zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen - wie Fahrbahnverengungen, Bodenschwellen oder Poller geprüft und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Körner-Gedenkstein und Sitzgelegenheiten reinigen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7817 entstanden aus Vorlage: OF 1609/5 vom 28.10.2025 Betreff: Körner-Gedenkstein und Sitzgelegenheiten reinigen Der Magistrat wird gebeten, den Körner-Gedenkstein am Kreuzungsbereich Oberschweinstiegschneise/"Sandbrückschneise"/"Samstagsweg" zu reinigen und die Lesbarkeit der Inschrift zu verbessern. Die dort bestehenden Sitzgelegenheiten sind ebenfalls zu reinigen. Begründung: Der am Kreuzungsbereich Oberschweinstiegschneise/"Sandbrückschneise"/"Samstagsweg" stehende Gedenkstein ist nach einiger Zeit wieder zu reinigen. Durch den Standort im Stadtwald sind der Gedenkstein und die Sitzgelegenheiten starker Verwitterung ausgesetzt. Eine Instandsetzung ist aufgrund des Zustandes nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7811 entstanden aus Vorlage: OF 1603/5 vom 07.11.2025 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg freigeben Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg wieder für parkende Fahrzeuge sowie für temporäre Nutzungen wie den Weihnachtsbaumverkauf oder saisonale Verkaufsstände zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Parkplatz an der Darmstädter Landstraße/Bischofsweg ist seit Mitte 2024 im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gesperrt. Diese Maßnahme war seinerzeit notwendig, um die Verbreitung der Tierseuche zu verhindern. Da sich die Situation zwischenzeitlich entspannt hat, sollte geprüft werden, ob eine Wiederöffnung des Parkplatzes möglich ist. Die Fläche hat eine zentrale verkehrliche Funktion als Park-and-Ride-Möglichkeit für Pendlerinnen und Pendler und trägt zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs bei. Gleichzeitig besitzt sie eine soziale und nachbarschaftliche Bedeutung, da sie regelmäßig für saisonale Angebote wie den Weihnachtsbaumverkauf oder regionale Marktstände genutzt wurde. Die fortdauernde Sperrung führt zu vermeidbaren Einschränkungen in der Nutzung des öffentlichen Raums und mindert die Aufenthaltsqualität im Quartier. Eine kontrollierte Wiederfreigabe - gegebenenfalls unter Auflagen - wäre daher im öffentlichen Interesse und würde den Stadtteil spürbar beleben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7822 entstanden aus Vorlage: OF 1615/5 vom 21.10.2025 Betreff: Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung und Ausführung des Radschnellwegs durch den Frankfurter Stadtwald, im Abschnitt des Ziegelhüttenwegs zwischen der Gablonzer Straße und dem Stadtwald, die Belange des Fußverkehrs verbindlich zu berücksichtigen und planerisch abzusichern. In die Planungen sind die Gegebenheiten vor Ort einzubeziehen: Der Ziegelhüttenweg stellt die einzige fußläufige Verbindung zwischen den Wohngebieten rund um die Mörfelder Landstraße, dem Frankfurter Stadtwald und den Sportplätzen an der Louisa dar. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen: 1. Anlage eines durchgehenden, ausreichend dimensionierten und deutlich markierten Gehwegs entlang des Ziegelhüttenwegs zwischen Gablonzer Straße und Stadtwald, der eine sichere und komfortable Nutzung für Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleistet; 2. Herstellung einer baulichen bzw. physischen Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr an sicherheitsrelevanten Punkten - insbesondere in den beiden unübersichtlichen Kurven sowie im Bereich der Unterführung; 3. Erarbeitung und Vorlage eines Fußverkehrschutzkonzepts für diesen Planungsabschnitt, das Sichtverhältnisse, Begegnungsbreiten, Wegebeziehungen sowie die Einbindung in das bestehende Wegenetz berücksichtigt. Begründung: Nach dem derzeit bekannten Planungsstand für den Radschnellweg ist auf dem genannten Abschnitt kein gesonderter Gehweg oder Schutzstreifen vorgesehen. Damit wäre der Fußverkehr gezwungen, die Radschnellwegtrasse mitzubenutzen. Dies würde sowohl dem Sicherheitsanspruch als auch den Zielen einer gleichberechtigten Verkehrsplanung widersprechen. Radschnellwege dienen der zügigen, konfliktarmen Führung des Radverkehrs. Eine gemeinsame Nutzung mit Fußgängerinnen und Fußgängern auf engem Raum birgt erhebliche Gefahrenpotenziale und ist städtebaulich wie verkehrsplanerisch nicht vertretbar. Die planerische Berücksichtigung eines gesicherten, klar abgegrenzten Gehwegs sowie geeigneter Schutzmaßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit des Stadtwaldes für alle Nutzergruppen dauerhaft zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße
Antrag vom 10.11.2025, OF 1571/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2026 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 73 2025 Die Vorlage OF 1571/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen
Antrag vom 10.11.2025, OF 1572/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für den Ausbau und den Anschluss an das Kanalnetz des Letzten Hasenpfades zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen in den neuzubeschließenden Haushalt 2026 einzuplanen. Begründung: Damit der Letzte Hasenpfad zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen als Schulweg ausgewiesen werden kann, muss dieser ausgebaut und an das Kanalnetz angeschlossen werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 74 2025 Die Vorlage OF 1572/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Überprüfung der Kleidercontainer im Ortsbezirk auf ordnungsgemäße Anmeldung und Stellplatz
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7748 entstanden aus Vorlage: OF 1135/10 vom 03.10.2025 Betreff: Überprüfung der Kleidercontainer im Ortsbezirk auf ordnungsgemäße Anmeldung und Stellplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die vielen im Ortsbezirk willkürlich verteilten Kleidercontainer (so beispielsweise an der Endstation der Linie U 5 in Preungesheim unter der Autobahnbrücke) - teilweise ohne Aufdruck von Telefonnummern oder Ansprechpartnern - mit Genehmigung aufgestellt worden sind und gegebenenfalls entfernt werden sollten, weil keine Genehmigungen vorliegen. Begründung: Durch immer mehr - scheinbar ohne Absprache - gestellte Kleidercontainer kommt es vermehrt zu Verschmutzung und Müll vor denselben. Auch stehen sie oft fehl an Plätzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Schulwegkommission
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7749 entstanden aus Vorlage: OF 1137/10 vom 06.10.2025 Betreff: Schulwegkommission Der Magistrat wird gebeten, gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) auch den Ortsbeirat 10 an allen wichtigen Belangen zu beteiligen. Dies muss auch das Recht des Ortsbeirates 10 auf Antragstellung bezüglich einer Begehung der Schulwegkommission beinhalten, so wie dies auch früher üblich war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung SigmundFreudStraße/Ecke Hügelstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7753 entstanden aus Vorlage: OF 1170/10 vom 04.11.2025 Betreff: Geschwindigkeitsüberprüfung an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Ecke Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Sigmund-Freud-Straße/Ecke Hügelstraße eine mobile Messstation zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt werden kann. Begründung: Pkws auf der Sigmund-Freud-Straße Richtung Hügelstraße werden vor der Kreuzung oftmals beschleunigt, um die grüne Ampelphase zu erreichen. Das ist insbesondere für Fußgänger gefährlich. Eine mobile Geschwindigkeitsmessung in diesem Bereich ist notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Schulbus für den Lerchesberg einrichten
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7593 entstanden aus Vorlage: OF 1534/5 vom 03.10.2025 Betreff: Schulbus für den Lerchesberg einrichten Der Magistrat wird gebeten, für den Lerchesberg einen Schulbus einzurichten. Begründung: Seit nunmehr fünf Jahren wird der Stichweg Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen nicht als offizieller Schulweg anerkannt. Der derzeit deklarierte Weg führt in Richtung Louisa Bahnhof und anschließend wieder über den Sachsenhäuser Landwehrweg zurück. Für die betroffenen Kinder bedeutet dies einen erheblichen Umweg mit starker körperlicher Belastung und ist weiter als die zulässigen zwei Kilometer Laufweg. Ein Schulbus ist daher einzusetzen, um den Kindern einen sicheren und zumutbaren Schulweg zu ermöglichen. Zugleich entlastet dies auch die Eltern, die derzeit gezwungen sind, ihre Kinder individuell zu begleiten oder mit dem Auto zu fahren. Der Einsatz eines Schulbusses ist somit sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch im Sinne einer familienfreundlichen Infrastruktur geboten. (Bild aus der App Karten als Beispiel für einen Schulweg von 3km -> 2 km max. Laufweg sind bei kleinen Kindern angedacht) Quelle: App Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 27
Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7597 entstanden aus Vorlage: OF 1538/5 vom 21.09.2025 Betreff: Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der begrünten Fläche am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße einen Hundekotbeutelspender aufzustellen. Paten dafür haben sich bereits gefunden. Die Anschrift der Paten wird separat mitgeteilt. Begründung: In der näheren Umgebung und entlang des Ziegelhüttenweges gibt es mehrere Grünflächen, auf denen Hunde ausgeführt werden. Mehrfach wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Hundekotbeutelspender geäußert. Der vorgeschlagenen zentrale Standort würde sich dafür gut eignen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2104
Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7592 entstanden aus Vorlage: OF 1533/5 vom 03.10.2025 Betreff: Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegässchen so instand zu setzen, dass alle Notwendigkeiten erfüllt sind, um den Weg als Schulweg deklarieren zu können. Begründung: Bei einem Vor-Ort-Termin am 29.08.2025 wurde erneut festgestellt, dass der Stichweg als wichtige Verbindungsachse im Stadtteil erhebliche Mängel aufweist. Aufgrund seiner Funktion als zentraler Verbindungspunkt ist eine vollumfängliche Instandsetzung zwingend erforderlich. Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Weg von zahlreichen Schülerinnen und Schülern täglich genutzt wird. Um die Sicherheit und Verlässlichkeit des Schulwegs dauerhaft zu gewährleisten, ist es notwendig, den Stichweg offiziell als Schulweg auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7442 entstanden aus Vorlage: OF 1522/5 vom 03.09.2025 Betreff: Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa Vorgang: M 77/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung und der entsprechenden Ausführung des Radschnellwegs im Abschnitt des Ziegelhüttenweges zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa zu berücksichtigen, dass der Ziegelhüttenweg eine wichtige Zugangsverbindung zum Stadtwald darstellt, die von vielen Passatinnen und Passanten genutzt wird. Insofern ist die Abgrenzung eines Gehweges dringend angezeigt, bzw. eine Verlegung des Gehweges an den Luderbach. Begründung: Der genannte Abschnitt des Ziegelhüttenweges stellt eine wichtige Verbindung für Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser zum Stadtwald dar. Zugleich wird der Weg auch von Pkw genutzt, um zu den angrenzenden Gärten oder dem Sportjugendpark Louisa zu gelangen. Dabei verfügt der Ziegelhüttenweg in diesem Bereich nicht über einen abgegrenzten Gehweg. Wenn jetzt auch noch der Radschnellweg über diesen Abschnitt geführt werden soll, ist zur Gefahrenabwehr dringend erforderlich, dass Schutzmaßnahmen für Passantinnen und Passanten ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77
Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7423 entstanden aus Vorlage: OF 1493/5 vom 31.07.2025 Betreff: Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der brachliegenden Fläche neben dem Bahnübergang Ziegelhüttenweg eine Blumenwiese eingerichtet werden kann. Begründung: Am Bahnübergang Ziegelhüttenweg befindet sich unmittelbar an der nördlichen Seite ein Gelände, welches ungepflegt, verwahrlost und völlig verwildert ist. Dieses Gelände könnte für eine Blumenwiese nutzbar gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1966
Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7442 entstanden aus Vorlage: OF 1522/5 vom 03.09.2025 Betreff: Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa Vorgang: M 77/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung und der entsprechenden Ausführung des Radschnellwegs im Abschnitt des Ziegelhüttenweges zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa zu berücksichtigen, dass der Ziegelhüttenweg eine wichtige Zugangsverbindung zum Stadtwald darstellt, die von vielen Passatinnen und Passanten genutzt wird. Insofern ist die Abgrenzung eines Gehweges dringend angezeigt, bzw. eine Verlegung des Gehweges an den Luderbach. Begründung: Der genannte Abschnitt des Ziegelhüttenweges stellt eine wichtige Verbindung für Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser zum Stadtwald dar. Zugleich wird der Weg auch von Pkw genutzt, um zu den angrenzenden Gärten oder dem Sportjugendpark Louisa zu gelangen. Dabei verfügt der Ziegelhüttenweg in diesem Bereich nicht über einen abgegrenzten Gehweg. Wenn jetzt auch noch der Radschnellweg über diesen Abschnitt geführt werden soll, ist zur Gefahrenabwehr dringend erforderlich, dass Schutzmaßnahmen für Passantinnen und Passanten ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 115 Beratung im Ortsbeirat: 5
Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung im östlichen Abschnitt der Tiroler Straße
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7422 entstanden aus Vorlage: OF 1491/5 vom 01.06.2025 Betreff: Verkehrssicherheit und Schulwegsicherung im östlichen Abschnitt der Tiroler Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im östlichen Abschnitt der Tiroler Straße, zwischen der Einmündung Oppenheimer Landstraße und dem Eingang zum Tiroler Park (ca. 120 Meter), Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den zunehmenden Radverkehr umzusetzen - auch zum Schutz der Kinder und Jugendlichen auf dem Schulweg zum Auslagerungsort des Gymnasiums Süd im Tiroler Park. Insbesondere geht es um folgende Maßnahmen: 1. deutliche Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen mit Hinweis auf querende und radelnde Schulkinder ("Achtung Schulkinder", "Fahrradverkehr", ggf. "Tempo 20"); 2. Verkehrsüberwachung durch das Ordnungsamt, insbesondere während des Schulbeginns, zur Kontrolle der Vorrangregelungen und der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Begründung: Die östliche Tiroler Straße, insbesondere der Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und Einfahrt zum Tiroler Park, stellt derzeit ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge auf der Südseite faktisch einspurig. Entgegen § 1 StVO (gegenseitige Rücksichtnahme) kommt es regelmäßig zu gefährlichem Verhalten durch Autofahrende gegenüber Radfahrenden. Diese werden bedrängt, geschnitten oder auf den schmalen Gehweg abgedrängt. Die aktuelle Situation ist weder sicher noch vertretbar, insbesondere im Hinblick auf die schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Mit dem bevorstehenden Umzug des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park sowie der Baumaßnahmen an der Eisenbahnbrücke Mörfelder Landstraße ist mit einer Verschärfung der Situation und der deutlichen Zunahme des Radverkehrs - auch von Schülerinnen und Schülern - zu rechnen. Dieser Abschnitt wird somit zu einem zentralen Schulweg und zur Ausweichroute. Gemäß § 45 StVO (Verkehrsregelung zur Gefahrenabwehr), § 1 StVO (gegenseitige Rücksichtnahme) und den Empfehlungen zur Schulwegsicherung in Hessen ist die Stadt verpflichtet, die Sicherheit besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmender - insbesondere von Kindern - sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe MartinBuberSchule
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7445 entstanden aus Vorlage: OF 1528/5 vom 05.09.2025 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h im Zeitraum von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr im unmittelbaren Bereich des neuen Areals der Martin-Buber-Schule zu installieren. Begründung: Im unmittelbaren Bereich des neuen Areals der Martin-Buber-Schule herrscht insbesondere in den Kernzeiten von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Bus und Lieferverkehr. In diesem Zeitraum bewegen sich zahlreiche Kinder und Jugendliche auf den Gehwegen, Querungen und im Umfeld der Schule. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Schülerinnen und Schüler, zu gewährleisten, ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10 km/h notwendig. Eine derart niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung verringert das Unfallrisiko erheblich, verkürzt den Bremsweg und ermöglicht es den Fahrzeugführern, in jeder Situation angemessen und rechtzeitig zu reagieren. Darüber hinaus trägt die Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer beruhigten Verkehrssituation bei, reduziert Lärm- und Abgasbelastung und schafft eine sichere Umgebung für das schulische Leben sowie für die Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 117 Beratung im Ortsbeirat: 5
Antrag: Sicherheit für Fahrradfahrer in der Tiroler Straße/Ecke Oppenheimer Landstraße
Antrag vom 22.08.2025, OF 1486/5 Betreff: Antrag: Sicherheit für Fahrradfahrer in der Tiroler Straße/Ecke Oppenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Tiroler Straße sicherer zu gestalten. Dies ist dringlich, in Hinblick auf die Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park und die zahlreichen Schüler, die den Schulweg per Fahrrad zurücklegen. Insbesondere der Bereich zwischen dem Eingang zum Tiroler Park und der Einmündung zur Oppenheimer Landstraße ist zur Zeit für Fahrradfahrer gefährlich. Begründung: Begründung Das Gymnasium Süd zieht für einige Jahre in die Containerlösung im Tiroler Park um. Die Tiroler Straße ist im östlichen Teil sehr eng und es kommt immer wieder zu Situationen, in denen Fahrradfahrer im Bereich des Eingangs zum Tiroler Park durch entgegenkommende Autos abgedrängt und gefährdet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1486/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg
Antrag vom 06.08.2025, OF 1475/5 Betreff: Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ergebnisse der Verkehrszählung Oberer Schafhofweg, zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg, vorzulegen. Begründung: Die Ergebnisse der Verkehrszählung sind für die weitere fachliche und politische Bewertung zwingend erforderlich. Nur auf Grundlage belastbarer Daten zu Verkehrsaufkommen, Verkehrsfluss sowie der Belastung durch Kfz, Rad- und Fußverkehr können fundierte Entscheidungen zur Verkehrsplanung, Sicherheit und städtebaulichen Entwicklung getroffen werden. Die Zahlen dienen darüber hinaus als Grundlage für mögliche verkehrslenkende Maßnahmen sowie zur transparenten Information der Öffentlichkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1260 2025 Die Vorlage OF 1475/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Korrekturen am Holbeinkreisel
Antrag vom 05.08.2025, OF 1497/5 Betreff: Korrekturen am Holbeinkreisel Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf zu prüfen und zu berichten, ob folgende Änderungen bei der Neugestaltung des Holbeinkreisels vorgenommen werden können: 1. An der Ostseite wird eine direkte Gehwegverbindung zur Oppenheimer Landstraße geschaffen. 2. An der Ostseite des Holbeinplatzes wird die Grünfläche vergrößert, indem man sie nach außen hin zum Kreisel ausweitet. Begründung: An der Ostseite des neugestalteten Holbeinkreisels besteht keine direkte Gehwegverbindung für Fußgänger, die in die Oppenheimer Landstraße weitergehen möchten. Vielmehr ist zunächst nach links und dann mit einer Rechtsbiegung um eine Grünfläche herum zu laufen. Hier besteht die Gefahr, dass Fußgänger über die Grünfläche laufen, da oftmals die direkte Gehwegverbindung angestrebt wird. Die äußere Grünfläche ist relativ klein geraten. Westlich davon befindet sich eine großflächig betonierte Fläche, die aber selbst keinen Nutzen aufweist. Hier wäre es möglich, die Grünfläche zu erweitern, zumal dieser Bereich auch keine Gehwegverbindung darstellt. Foto: Privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 1497/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke und BFF (= Annahme)
Sicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7203 entstanden aus Vorlage: OF 918/5 vom 17.09.2023 Betreff: Sicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey- Weg eine Sperrfläche zu markieren und mit Fahrradbügeln abzusichern. Begründung: An der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg wird fast täglich an die Kreuzung geparkt. Dies führt dazu, dass Schulkinder, die die Straße überqueren müssen, keine klare Sicht auf den Verkehr haben. Dies ist nicht nur gefährlich, sondern auch äußerst besorgniserregend für die Eltern und die Schulgemeinschaft. Darüber hinaus stehen Müllfahrzeuge und Krankenwagen vor erheblichen Schwierigkeiten, wenn sie versuchen, die besagte Kreuzung zu passieren. Die dicht parkenden Fahrzeuge erschweren bzw. blockieren im Einzelfall nicht nur die Durchfahrt, sondern verzögern auch die Reaktionszeiten bei Notfällen. Um diese Verkehrssituation zu entschärfen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, sollte die Markierung einer Sperrfläche an der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg angebracht werden und die Fläche durch Installation von Fahrradbügeln gesichert werden. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann die Sicht für Schulkinder verbessert werden, der Verkehrsfluss für Müllfahrzeuge und Krankenwagen sichergestellt und somit die Verkehrssicherheit erheblich erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1900 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg
Antrag vom 06.08.2025, OF 1475/5 Betreff: Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ergebnisse der Verkehrszählung Oberer Schafhofweg, zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg, vorzulegen. Begründung: Die Ergebnisse der Verkehrszählung sind für die weitere fachliche und politische Bewertung zwingend erforderlich. Nur auf Grundlage belastbarer Daten zu Verkehrsaufkommen, Verkehrsfluss sowie der Belastung durch Kfz, Rad- und Fußverkehr können fundierte Entscheidungen zur Verkehrsplanung, Sicherheit und städtebaulichen Entwicklung getroffen werden. Die Zahlen dienen darüber hinaus als Grundlage für mögliche verkehrslenkende Maßnahmen sowie zur transparenten Information der Öffentlichkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1260 2025 Die Vorlage OF 1475/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Antrag: Sicherheit für Fahrradfahrer in der Tiroler Straße/Ecke Oppenheimer Landstraße
Antrag vom 22.08.2025, OF 1486/5 Betreff: Antrag: Sicherheit für Fahrradfahrer in der Tiroler Straße/Ecke Oppenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Tiroler Straße sicherer zu gestalten. Dies ist dringlich, in Hinblick auf die Auslagerung des Gymnasiums Süd in den Tiroler Park und die zahlreichen Schüler, die den Schulweg per Fahrrad zurücklegen. Insbesondere der Bereich zwischen dem Eingang zum Tiroler Park und der Einmündung zur Oppenheimer Landstraße ist zur Zeit für Fahrradfahrer gefährlich. Begründung: Begründung Das Gymnasium Süd zieht für einige Jahre in die Containerlösung im Tiroler Park um. Die Tiroler Straße ist im östlichen Teil sehr eng und es kommt immer wieder zu Situationen, in denen Fahrradfahrer im Bereich des Eingangs zum Tiroler Park durch entgegenkommende Autos abgedrängt und gefährdet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1486/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6873 entstanden aus Vorlage: OF 1385/5 vom 02.04.2025 Betreff: Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 Der Magistrat wird gebeten, die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 mit geeigneten Maßnahmen zu verbauen, die Anwohnerinnen und Anwohner nicht durch zusätzliche Lärmemission belastet. Die durch die Wärmepumpen emittierte Lautstärke mit Angabe der jeweiligen Frequenz ist zu messen und dem Ortsbeirat in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. Begründung: Die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 dürfen nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Da Wärmepumpen durch ihren Betrieb Geräusche in unterschiedlichen Frequenzen erzeugen, ist sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz einzuhalten und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhalten. Um Transparenz zu gewährleisten, sollen zudem umfassende Messungen zur Lautstärke durchgeführt und die Ergebnisse - inklusive der jeweils gemessenen Frequenzbereiche - dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ermöglicht eine sachliche Bewertung der Lärmbelastung und stellt sicher, dass eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Schulbetrieb als auch das Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner in Einklang bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6872 entstanden aus Vorlage: OF 1384/5 vom 30.03.2025 Betreff: Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße übersichtlicher zu gestalten und das mittig auf der Straße stehende Verkehrsschild zu entfernen. Begründung: In dem oben genannten Kreuzungsbereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. Außerdem kommt es durch das mitten auf der Straße stehende Verkehrsschild zu Unfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1464 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6873 entstanden aus Vorlage: OF 1385/5 vom 02.04.2025 Betreff: Minimierung der Lärmemission an dem zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 Der Magistrat wird gebeten, die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 mit geeigneten Maßnahmen zu verbauen, die Anwohnerinnen und Anwohner nicht durch zusätzliche Lärmemission belastet. Die durch die Wärmepumpen emittierte Lautstärke mit Angabe der jeweiligen Frequenz ist zu messen und dem Ortsbeirat in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen. Begründung: Die Wärmepumpen am zukünftigen Schulstandort Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 dürfen nicht zu einer unzumutbaren Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Da Wärmepumpen durch ihren Betrieb Geräusche in unterschiedlichen Frequenzen erzeugen, ist sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung getroffen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz einzuhalten und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhalten. Um Transparenz zu gewährleisten, sollen zudem umfassende Messungen zur Lautstärke durchgeführt und die Ergebnisse - inklusive der jeweils gemessenen Frequenzbereiche - dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ermöglicht eine sachliche Bewertung der Lärmbelastung und stellt sicher, dass eventuelle Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Ziel ist es, eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Schulbetrieb als auch das Wohl der Anwohnerinnen und Anwohner in Einklang bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32
Antrag vom 04.03.2025, OF 1390/5 Betreff: Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Radwegeführung an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30-32 neugestaltet werden kann. Insbesondere sind folgende Möglichkeiten zu prüfen: - Der zwischen den Autoparkplätzen und dem Bürgersteig befindliche Radweg wird beseitigt und abgetragen und der Straße zugeschlagen - Die Parkplätze für Autos werden auf diesen früheren Fahrradweg verlagert - Durch die Verbreiterung der Straße kann die farbliche Abmarkierung eines Fahrradstreifens unter Einrichtung einer Dooring-Zone erfolgen. Begründung: Die jetzige Situation ist in dem obigen Abschnitt für Radfahrer unbefriedigend und auch teilweise gefährlich. Der jetzt bestehende Fahrradweg befindet sich zwischen parkenden Autos und dem Bürgersteig. Eine solche Fahrradwegführung ist nicht mehr zeitgemäß und mit Gefährdungen, sowohl für Fahrradfahrer, als auch für Fußgänger verbunden. Der Radweg selbst ist in einem unzumutbaren Zustand. Aus diesem Grunde wird dieser Fahrradweg auch nicht benutzt. Daneben hat im Zuge der Gestaltung des Radschnellweges die Stadt an der Einmündung von der Oppenheimer Landstraße eine Radwegeführung über die Straße markiert. Dies führt dazu, dass zum jetzigen Zeitpunkt de facto zwei Radwege bestehen. Dies ist überflüssig und eine Verschwendung von Raum. Durch die Abtragung des jetzigen Radweges und die Verbreiterung der Straße, besteht die Möglichkeit, unter Erhalt der Parkplätze einen mit roter Farbe abgetrennten Fahrradstreifen zu gestalten, der den Radfahrern mehr Sicherheit bringt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen BFF (= Annahme)
Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32
Antrag vom 04.03.2025, OF 1390/5 Betreff: Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Radwegeführung an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30-32 neugestaltet werden kann. Insbesondere sind folgende Möglichkeiten zu prüfen: - Der zwischen den Autoparkplätzen und dem Bürgersteig befindliche Radweg wird beseitigt und abgetragen und der Straße zugeschlagen - Die Parkplätze für Autos werden auf diesen früheren Fahrradweg verlagert - Durch die Verbreiterung der Straße kann die farbliche Abmarkierung eines Fahrradstreifens unter Einrichtung einer Dooring-Zone erfolgen. Begründung: Die jetzige Situation ist in dem obigen Abschnitt für Radfahrer unbefriedigend und auch teilweise gefährlich. Der jetzt bestehende Fahrradweg befindet sich zwischen parkenden Autos und dem Bürgersteig. Eine solche Fahrradwegführung ist nicht mehr zeitgemäß und mit Gefährdungen, sowohl für Fahrradfahrer, als auch für Fußgänger verbunden. Der Radweg selbst ist in einem unzumutbaren Zustand. Aus diesem Grunde wird dieser Fahrradweg auch nicht benutzt. Daneben hat im Zuge der Gestaltung des Radschnellweges die Stadt an der Einmündung von der Oppenheimer Landstraße eine Radwegeführung über die Straße markiert. Dies führt dazu, dass zum jetzigen Zeitpunkt de facto zwei Radwege bestehen. Dies ist überflüssig und eine Verschwendung von Raum. Durch die Abtragung des jetzigen Radweges und die Verbreiterung der Straße, besteht die Möglichkeit, unter Erhalt der Parkplätze einen mit roter Farbe abgetrennten Fahrradstreifen zu gestalten, der den Radfahrern mehr Sicherheit bringt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen BFF (= Annahme)
Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6296 entstanden aus Vorlage: OF 1132/6 vom 15.12.2024 Betreff: Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24; OM 5206/24 OBR 6; ST 1539/24 Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des Ferdinand-Scholling-Rings (FSR) das Parken auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben und zwar im 20 bis 25 Meter langen Abschnitt ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage. Dabei soll folgender Sachverhalt geprüft und ggf. realisiert werden: Das Parken mit einem Rad auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg wird erlaubt , wobei die Fahrzeuge 1,30 Meter auf dem Gehweg und 70 Zentimeter auf der Fahrbahn stehen sollen, sodass eine Gehwegbreite von 2,20 Metern verbleibt. Falls dies in dem betreffenden Abschnitt nicht beidseitig möglich ist, sollte das Parken auf dem Gehweg zumindest einseitig erlaubt werden. Gegebenenfalls ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Begründung: In den bisherigen beiden Stellungnahmen hat die Stadt eine Restgehwegbreite von mindestens 2,20 Metern gefordert, sodass die Einrichtung von zwei Meter breiten Parkbuchten bei einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,50 Metern aus Sicht der Stadt nicht möglich sei. Sollte die Stadt weiterhin auf dieser Restgehwegbreite von 2,20 Metern beharren, sollte es doch zumindest möglich sein, beidseitig nur mit einem Rad so auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu parken, dass die geforderte Restgehwegbreite von 2,20 Metern eingehalten wird. Dadurch würde ein Teil des parkenden Fahrzeugs auf der Straße parken, was die Straße verengen würde und den positiven Effekt hätte, die Autofahrer im FSR zu vorsichtigerem Fahren zu veranlassen. In der letzten Zeit scheint die Stadt allerdings nicht mehr so restriktiv auf einer Mindestgehwegbreite von 2,20 Metern zu beharren, sondern in jedem Fall abhängig von der Situation vor Ort abzuwägen und dabei auch teilweise Gehwegbreiten bis 1,50 Meter zuzulassen. Beispielsweise hat die Stadt im November 2024 auf Drängen des Ortsbeirats 5 das Parken halb auf dem Gehweg im Ziegelhüttenweg wieder erlaubt. Ein 3,50 Meter breiter Gehweg mit einer Länge von 20 bis 25 Metern ist für Fußgänger im FSR nicht nötig. Aufgrund des großen Parkdrucks würde die Erlaubnis zum Parken in diesem Abschnitt zu einer enormen Entlastung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1189 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Angebot der Buslinie 35
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6192 entstanden aus Vorlage: OF 1268/5 vom 11.11.2024 Betreff: Angebot der Buslinie 35 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Route der Buslinie 35 erweitert werden kann, sodass auch die S-Bahn-Station "Stresemannallee", die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße angebunden werden. Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, im Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages, nur gering ausgelastet ist. Um die Auslastung zu verbessern und gleichzeitig die Anbindung des Bischofsweges und des Lerchesberges nicht zu verschlechtern, sollte geprüft werden, ob die Buslinie erweitert werden kann und hierdurch zugleich die S-Bahn-Station "Stresemannallee", die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße besser angebunden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 514 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins SchwarzWeiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201 entstanden aus Vorlage: OF 1288/5 vom 27.11.2024 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen Vorgang: M 152/24; OM 4440/23 OBR 5; ST 227/24; OM 4665/23 OBR 5; ST 1587/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, sowohl am Weg zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. als auch am Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen eine insektenfreundliche Beleuchtung zu installieren. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Fußwegen, die von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt werden. Begründung: Für viele Kinder der Heimatsiedlung ist der Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz die kürzeste und sicherste Verbindung zur Riedhofschule. Hier ist eine Beleuchtung des Weges insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend nötig. Die Frühbetreuung an der Riedhofschule beginnt um 7:30 Uhr, vor allem in den Wintermonaten ist es zu dieser Zeit noch dunkel, ebenso wenn die Kinder nach der Nachmittagsbetreuung um 17:00 Uhr nach Hause zurückkehren. Auch der Letzte Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen wird von vielen Schülerinnen und Schülern und Pendlerinnen und Pendlern genutzt und ist unbeleuchtet. Der Magistrat (Dezernat XII - Mobilität) hat die Bitte des Ortsbeirates 5 zur Beleuchtung der genannten Wege mit seiner ST 1587 vom 26.08.2024 und ST 227 vom 26.01.2024 leider abgelehnt. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 5 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz und auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen. Wenn die Stadt sich dazu entschließt Wege im Wald für den Radverkehr zu beleuchten, sollte dies zum Schutz von Kindern auf den genannten Wegen erst recht möglich sein. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist die Installation von bedarfsgerechter insektenfreundlicher Beleuchtung auf Fußwegen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4440 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4665 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 227 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1587 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 471 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-3
Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6193 entstanden aus Vorlage: OF 1270/5 vom 10.11.2024 Betreff: Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grundstück des Sportjugendparks Louisa eine Calisthenics- Anlage zu installieren. Begründung: Auf dem Gelände Ziegelhüttenweg 325 betreibt die Sportjugend Frankfurt den Sportjugendpark Louisa. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sport zu treiben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeiten, Räumlichkeiten für Gremiensitzungen oder Feiern anzumieten. Das Installieren einer Calisthenics-Anlage würde dem Standort zusätzliche Attraktivität verleihen und sportbegeisterten Menschen eine Alternative zu einem Fitnessstudio bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 268 Aktenzeichen: 52-2
Wirtschaftlichkeit der Buslinie 35
Antrag vom 13.11.2024, OF 1269/5 Betreff: Wirtschaftlichkeit der Buslinie 35 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, in welchem Umfang die Buslinie 35 Stresemannallee/Mörfelder Landstraße bis Lerchesberg genutzt wird und wie hoch sich die Kosten für den Betrieb dieser Linie insgesamt belaufen? Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, in dem Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages, kaum besetzt ist. Es finden relativ häufig Leerfahrten statt. Insofern ist es notwendig, auf der Grundlage der Nutzung dieser Buslinie eine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Hinblick einer Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Es sollte auf keinen Fall die Buslinie abgeschafft werden. Vielmehr ist zu überlegen, ob der Bus tagsüber mit einer geringeren Frequenz fährt und das eingesparte Personal insoweit an anderen Stellen nutzbringender eingestellt werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1269/5 wurde zurückgezogen.
Tempo 30 im Bischofsweg anordnen
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6106 entstanden aus Vorlage: OF 1223/5 vom 14.10.2024 Betreff: Tempo 30 im Bischofsweg anordnen Der Magistrat wird gebeten, im Bischofsweg ein Tempolimit von 30 km/h durchgängig anzuordnen. Nach dem Zugang von der Darmstädter Landstraße ist ein entsprechendes Schild anzubringen. An der Eng- und Gefahrenstelle gegenüber des Bischofswegs 46 ist ein Parkverbot zu markieren. Begründung: Die Beschaffenheit des Bischofswegs ist sehr uneben und besteht aus Kopfsteinpflaster. Dies führt zu einer teils starken Lärmbelästigung. Derzeit ist für die Fahrbahn teils 30 km/h und teils 50 km/h beschildert. Weiter ist gegenüber des Bischofswegs 46 ein Parkverbotsschild für die Kurve aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 368 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6103 entstanden aus Vorlage: OF 1220/5 vom 05.10.2024 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Ecke Darmstädter Landstraße/ Bischofsweg zumindest teilweise zu öffnen und den dort eingerichteten Tierkadaver-Sammelplatz auf ein Mindestmaß zu beschränken. Begründung: Der Magistrat hat kürzlich mitgeteilt, dass der auf dem Parkplatz Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg eingerichtete Tierkadaver-Sammelplatz noch für mindestens zwei Jahre in Betrieb bleiben soll. Dabei wurde bisher kein einziges Tier dort hingebracht. Die derzeit gesperrte Parkfläche wurde von viele Menschen genutzt, um zu einem Waldspaziergang aufzubrechen. Zudem wurde der Parkplatz von den an den Parkplatz angrenzenden Kleingärtner:innen genutzt. In der Vorweihnachtszeit wurden auf dem Platz bisher Weihnachtsbäume und im Frühjahr Spargel verkauft. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob der Parkplatz zumindest teilweise wieder freigegeben werden kann, damit die oben genannten Nutzungen weiterhin, wenn auch eingeschränkt, möglich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 112 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1195
Einbahnstraßenregelung in der Tiroler Straße
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6094 entstanden aus Vorlage: OF 1129/5 vom 20.04.2024 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Tiroler Straße Der Magistrat wird gebeten, die Tiroler Straße testweise für drei Monate in eine Einbahnstraße von Ost (Oppenheimer Landstraße) Richtung West (Stresemannallee) von Montag bis Freitag im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr umzuwandeln. Begründung: Wenn man an einer Seite der Schule "Elterntaxis" verhindert, wie das durch das neu eingeleitete Schulstraßenprojekt des Riedhofwegs sehr gut funktioniert, muss man auch die andere Seite sichern. Sonst werden "Elterntaxis" auf die andere Seite verlagert. Genau dies ist bei der Riedhofschule leider der Fall. Das Schulstraßen-Pilotprojekt im Riedhofweg ist absolut zu begrüßen, aber es wurde dadurch eben nur die Südseite der Riedhofschule bedacht. Leider fahren jedoch einige unbelehrbare Eltern stattdessen jetzt morgens durch die Tiroler Straße an der Nordseite. Diese ist durch die Baustelle am Oppenheimer Kreisel ohnehin schon stärker belastet als sonst. Lückenloses Gehwegparken und halsbrecherisches aneinander Vorbeifahren in den viel zu engen Straßen verschärft die Gefahr für die Grundschulkinder noch erheblich. Wie der Schulelternbeirat der Riedhofschule auch in seiner Petition (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2747) erklärt, ist es eigentlich für die Eltern gar nicht erforderlich, in die Tiroler Straße einzufahren. Die Kinder können gerade jetzt mit vorhandener Schulstraße problemlos die letzten 150 Meter zu Fuß gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 371 Beratung im Ortsbeirat: 5
Nutzung des Konrad-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg
Antrag vom 10.10.2024, OF 1232/5 Betreff: Nutzung des Konrad-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für das Konrad-Preysing-Haus im Ziegelhüttenweg neben der Apostelkirche vorgesehen ist. Begründung: Das Konrad-Preysing-Haus wurde in der Vergangenheit verschiedentlich genutzt. Der Magistrat soll in seiner Antwort darlegen, welche Mittel bislang für die Nutzung des Anwesens vorgesehen sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1053 2024 Die Vorlage OF 1232/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63
Ideen
Straßen um Textorschule zur verkehrsberuhigten Zone gestalten
Den Eltern der Textorschule ist vermehrt aufgefallen, dass viele Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Höchstgeschwindigkeit halten in den folgenden Straßen: Gutzkowstraße, Oppenheimer Landstraße und Souchaystraße. Ebenso ist aufgefallen, dass es nicht eine adäquate Beschilderung oder Warnschilder gibt, welche auf eine Grundschule hinwiesen. Es gibt einfach keine Warnschilder im näheren Umkreis der Textorschule. Es stellt eine große Gefahr für die Kinder dar, welche zu Fuß oder mit dem Fahrrad/Roller in die Schule kommen. Auch die erlaubten 30 km/h sind für die unmittelbaren Straßen um eine Grundschule herum viel zu hoch! Die Forderung der Eltern ist, dass die Zone um die Textorschule verkehrsberuhigt wird und eine angemessene Verkehrsbeschilderung angebracht wird.
Künstliche Gehwegverkleinerung rückgängig machen
Der Letzte Hasenpfad in Frankfurt-Sachsenhausen ist zwischen den Hausnummern 66 und 113 als verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg entlang des Letzten Hasenpfads zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße noch recht breit ausgestattet ist, wird er ab der Esperantostraße durch metallene Barrieren (blauer Pfeil auf dem Bild) künstlich verkleinert (siehe gelbe Markierung auf dem Bild; die rote Linie zeigt den eigentlichen Gehweg); die Straße hingegen wirkt deutlich verbreitert (siehe rote Markierung). Dies führt dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise in Gruppen laufen oder mit Tretrollern unterwegs sind. Dies führt dazu, dass Zufußgehende auf die Straße ausweichen müssen, wodurch der "Sinn" der metallenen Barrieren ad absurdum geführt und Zufußgehende unnötig gefährdet werden. Hinzukommt, dass der Gehweg auf der anderen Straßenseite wegen Falschparkern regelmäßig nicht genutzt werden kann. Insofern muss man die Frage stellen: Wieso wurde der Gehweg künstlich verkleinert und wann wird dies wieder rückgängig gemacht?
Künstliche Gehwegverkleinerung rückgängig machen
Der Letzte Hasenpfad in Frankfurt-Sachsenhausen ist zwischen den Hausnummern 66 und 113 als verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg entlang des Letzten Hasenpfads zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße noch recht breit ausgestattet ist, wird er ab der Esperantostraße durch metallene Barrieren (blauer Pfeil auf dem Bild) künstlich verkleinert (siehe gelbe Markierung auf dem Bild; die rote Linie zeigt den eigentlichen Gehweg); die Straße hingegen wirkt deutlich verbreitert (siehe rote Markierung). Dies führt dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise in Gruppen laufen oder mit Tretrollern unterwegs sind. Dies führt dazu, dass Zufußgehende auf die Straße ausweichen müssen, wodurch der "Sinn" der metallenen Barrieren ad absurdum geführt und Zufußgehende unnötig gefährdet werden. Hinzukommt, dass der Gehweg auf der anderen Straßenseite wegen Falschparkern regelmäßig nicht genutzt werden kann. Insofern muss man die Frage stellen: Wieso wurde der Gehweg künstlich verkleinert und wann wird dies wieder rückgängig gemacht?
Künstliche Verkleinerung des Gehwegs rückgängig machen
Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.
Künstliche Verkleinerung des Gehwegs rückgängig machen
Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.
Künstliche Verkleinerung des Gehwegs rückgängig machen
Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.
Künstliche Verkleinerung des Gehwegs rückgängig machen
Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.
Schützt die RiedhofschülerInnen - Sicherung der Tiroler Straße!
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, wir, Eltern und AnwohnerInnen der Riedhofschule in Frankfurt, Sachsenhausen, sind zutiefst besorgt über die gefährliche Verkehrssituation, der unsere Grundschulkinder täglich auf dem Schulweg ausgesetzt sind. Trotz wiederholter Mahnungen und Beschwerden bei den städtischen Behörden hat sich bisher kaum etwas verbessert. Das Hauptproblem sind nicht nur einige unbelehrbare Eltern, die mit ihren Elterntaxis rücksichtslos auf Gehwegen parken und im morgendlichen Stress rasant über Fußgängerüberwege rasen, sondern auch der zunehmende Durchgangsverkehr in der Tiroler Straße. Diese gefährliche Situation hat sich durch das Schulstraßen-Pilotprojekt und die große Baustelle auf der Oppenheimer Landstraße weiter verschärft. Das Pilotprojekt, an sich eine tolle Sache, war in der Hinsicht leider nicht ganzheitlich gedacht. Dabei ist nicht die Sperrung des Riedhofweges frühmorgens das Problem. Während im Riedhofweg nun sicher zu Fuß gegangen werden kann, hat das Projekt zu einer Verdichtung des Verkehrs in der Tiroler Straße geführt, die bereits vorher hochproblematisch war. Nun ist das Fass jedoch zum Überlaufen gebracht worden, da die Situation für Kinder und Eltern untragbar geworden ist. Eine Lösungsmöglichkeit, die wir vorschlagen, ist die Umwandlung der Tiroler Straße in eine Einbahnstraße von Ost nach West, von der Oppenheimer Landstraße Richtung Stresemannallee. Gleichzeitig sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung von einer Tempo-30-Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden. Dadurch können nicht nur die Kinder und Eltern sicherer unterwegs sein, sondern auch das Verkehrschaos am frühen Morgen reduziert und das tägliche Stresslevel gesenkt werden. Es ist wichtig zu betonen, dass eine Einfahrt für Eltern in die Tiroler Straße nicht notwendig ist, da die Kinder bedenkenlos von der Mörfelder Landstraße aus sicher die 150 Meter zu Fuß gehen können. Ebenso können die Kinder von der Stresemannallee aus problemlos die letzten 100 Meter zu Fuß gehen. Diese Petition soll dazu beitragen, die Verkehrssituation rund um die Riedhofschule sicherer zu gestalten und das Wohlbefinden aller Beteiligten zu erhöhen. Für ein respektvolles und friedliches Miteinander sowie einen bequemen und sicheren Arbeits- und Schulweg für alle, das betrifft nicht nur Eltern und GrundschülerInnen, auch den AnwohnerInnen ist damit massiv geholfen. Wir bitten Sie herzlich, diese Petition zu unterstützen und gemeinsam mit uns für die Sicherheit unserer Kinder einzutreten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Eugen Berfelde Schulelternbeiratsvorsitzender der Riedhofschule
Fahrradständer im Scheerwald
Der Waldspielpark Scheerwald im Frankfurter Stadtwald am Sachsenhäuser Landwehrweg ist im Hochsommer besonders attraktiv. Zusätzlich zu den großen Wasserspielen gibt es einen Spielbereich für Kinder, ein Rollschuhfeld und zwei Bolzplätze, leider im Moment keine Tischtennisplatten (warum???) Außerdem besteht die Möglichkeit, gegen ein geringes Entgelt Minigolf zu spielen. Der Grillplatz erfreut sich großer Beliebtheit. Umso unverständlicher ist, dass sich zwar ein großer Parkplatz (Parkplatz am Scheerwald), aber kein Abstellplatz für Fahrräder dort befindet. Es kommen aber immer mehr große und kleine Leute mit dem Fahrrad und nicht mehr mit dem Auto. Der Fahrradverkehr braucht nicht nur Wege, sondern auch vernünftige Parkplätze. Auf dem geschnitzten Plan am Eingang des Parks ist zwar ein Fahrradabstellplatz eingezeichnet, aber es gibt keine Fahrradständer. Es sollten am Eingang des Parks Fahrradständer eingerichtet werden, etwa so wie nicht weit entfernt am Goetheturm.
Parkplatzbegrünung
Der Parkplatz (direkt an der Apfelweinwirtschaft "Zur Buchscheer") an der Kreuzung Ziegelhüttenweg / Gablozerstraße sollte nun endlich mal begrünt werden. Geplant wurde schon viel aber umgesetzt noch gar nichts. Es ist nur Asphalt, Schotter und Beton vorhanden.
Lichtverschmutzung reduzieren und Energie einsparen (Go Green)
Es gibt 2 Vorschläge: 1. Öffentliche Laternen auf Privatwegen Im Bereich des Mittleren Schafhofweg 55 und folgende Wege stehen Laternen auf Privatwegen. Diese sind annahmegemäß aus Sicherheitsgründen hier installiert worden. Nahezu alle Haushalte haben Bewegungsmelder, so daß diese Maßnahme keinen Sinn macht. Die Laternen machen die Zimmer in der Nacht taghell. Dies ist eine unnötige Verschwendung von Energie und eine Verschmutzung durch Licht, die die Gesundheit der Bürger beeinträchtigt. Diese Laternen sollten abgeschaltet werden. Ich bin sicher dies gibt es auch an anderen Stellen in der Stadt. 2. Laternen auf Nebenstrassen Auf den Nebenstrassen (z.B. Mittlerer Schafhofweg) brennen die ganze Nacht Strassenlaternen. Hier könnte man ebenfalls Energie sparen und die Verschmutzung durch Licht reduzieren. Lösungen könnten hier doch fokussierte Lichtabstrahlung durch LED sein. Alternativ oder zusätzlich könnten Bewegungsmelder sinnvoll sein. Ggf. wäre das Potential durch Nutzung von LED auch auf den befahrenen Strassen Frankfurts generell zu heben. Stadtteile: eher alle Stadtteile betroffen Aufgabenbereich: neben Energie und Umwelt sind hier sicher auch Gesundheit sowie Finanzen betroffen
Anwohnerparken Orientierungstreifen zum einparken
Guten Tag, wir haben hier in Sachsenhausen Oppenheimer Landstraße das Problem, dass im in Anwohner parken die Autos kreuz und quer stehen. Vielleicht würde eine kleine Markierung auf der Straße (ohne Bordstein) etwas Ordnung in die Sache bringen und evtl. geordnet geparkt wird. Danke
30er Zone Markierung Straße
Der Ziegelhüttenweg ist eine 30er Zone unterbrochen am Bahnübergang. Im Bereich Lamboystraße kommt es mehrmals täglich zu gefährlichen (nicht Beachtung von rechts vor links) Situationen. Diese könnten durch eine 30 auf der Straße oder eine unterbrochene Halteline verhindert werden
Mehr Verkehrssicherheit für die Oppenheimer Landstraße
Die Kreuzung Oppenheimer Landstraße / Schwanthalerallee in Sachsenhausen ist lebensgefährlich! Täglich beobachten wir, wie die Autos mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit durch diese 30'er Zone rasen, ungebremst über den Zebrastreifen fahren, sogar wenn dort Kinder stehen bzw gehen und die rechts-vor-links Regelung ignorieren (oft gefolgt von lautem Gehupe). Außerdem wird der Zebrastreifen regelmäßig so zugeparkt, dass die Kinder beim Überqueren die Straße nicht einsehen können und auch von den Autos nicht gesehen werden. Hier wäre es dringend notwenig, einen Kreisel zu bauen, der all diese Probleme beheben würde! Es ist nur eine Frage der Zeit bis hier mal ein schlimmer Unfall passiert. Es wäre schön, wenn dies vermieden werden könnte!
Kreisverkehr (Umgestaltung der Kreuzung Oppenheimer Ldstr. - Holbeinstraße - Burnitzstraße - Hedderichstraße)
Die oben genannte Kreuzung sollte in einen Kreisverkehr umgebaut werden. In ihrer derzeitigen Form mit den unzäligen Fahrspuren und Ampelanlagen stellt sie einen ziemlichen Schandfleck dar. Außerdem ist es nicht möglich, von jeder Straße in jede Straße zu gelangen, weshalb man oft hinter den Verkehrsinseln abenteuerliche Wendemanöver von Autofahren beobachten kann sowie zahlreiche Radfahrer, die auf der Oppenheimer Landstraße entegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in südliche Richtung fahren. Durch die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr würden sich folgende Vorteile ergeben: + Entfall sämtlicher Ampelanlagen (Einsparung von Strom- und Wartungskosten sowie optische Verbesserung) + Langsamerer und gleichmäßigerer Verkehrsfluss (hierdurch weniger Lärm und Abgase) + Es wäre endlich möglich, von jeder Straße in jede Straße zu gelangen (Vermeidung von Umwegen) + Wesentliche optische Verbesserung des Platzes, weil Fahrbahnen reduziert werden könnten und der Platz begrünt werden könnte (Siehe Skizze)
Tiroler Straße als Einbahnstraße einrichten
Die Tiroler Straße (Einfahrt in die Tiroler Straße von der Oppenheimer Landstraße aus in Richtung Stresemannallee), sollte nach Fertigstellung der Baustelle "Straßenbahn Stresemannallee" als Einbahnstraße eingerichtet werden. Grund dafür ist, dass die Tiroler Straße für den beidseitigen Autoverkehr viel zu eng ist, zumal sie doppelseitig beparkt wird.
Behälter für Hundekot
Der Mittlere Schafhofweg ist eine beliebte Strecke für Hundehalter, die ihre Hunde mit Vorliebe vor sämtliche Garten- und Haustüren ihr Geschäft verrichten lassen. Sinnvoll wäre ein Behälter anzubringen mit Tüten und ein Behälter für den Hundekot.